Das Passwort muss aus min. 8 Zeichen bestehen. Erlaubte Zeichen: "A-Z", "a-z", "0-9", "-", "_" und ".".
Es muss mindestens ein Kleinbuchstabe, ein Großbuchstabe und eine Zahl verwendet werden.

16.09.2010

Komplettwechsler sollten nicht bei ihren derzeitigen Anbietern kündigen

Grundsätzlich braucht Ihr Kunde für einen Wechsel seines Festnetz- und Internet-Anschlusses zurück zur Telekom nicht bei seinem Anbieter zu kündigen, da die Kündigung durch die Telekom ausgesprochen (Portierungsanzeige) und damit ein koordinierter, unterbrechungsfreier Wechsel eingeleitet wird.

Ihr Kunde hat bereits bei seinem derzeitigen Anbieter gekündigt?
Sofern das Vertragsende innerhalb der nächsten vier Wochen liegt, weisen Sie ihn bitte auf die unter Umständen auftretenden Verzögerungen bei der Nutzung seiner bisherigen Rufnummern hin.

Wichtig! Im Unterschied zum Komplettwechsel ist es für einen Providerwechsel zwingend erforderlich, dass der Kunde bei seinem derzeitigen Anbieter kündigt!

Zum Vergleich:

ProviderwechselKomplettwechsel
Seinen Festnetzanschluss hat der Kunde bei der Telekom, das Internet bei einem anderen Anbieter und möchte mit dem Internet zur Telekom wechseln.Der Kunde hat sowohl Festnetz-, als auch Internetanschluss bei einem anderen Anbieter und möchte mit seiner bestehenden Rufnummer (Anschluss) zur Telekom wechseln.
Kündigung durch den Kunden notwendig?Kündigung durch den Kunden notwendig?
Ja zwingend, damit der Vertrag rechtlich einwandfrei beendet wird und der Provider zum bestätigten Kündigungstermin den DSL Port an die Telekom termingerecht zurückgibt.Nein, damit ein koordinierter, unterbrechungsfreier Wechsel eingeleitet werden kann. (Kündigung wird durch die Telekom ausgesprochen.)


Sollten Sie weitere Fragen zum Prozess des Komplettwechsels oder auch eines Providerwechsels haben, besuchen Sie unser Forum.


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