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Bitte beachten Sie unsere Hinweise für Komplettwechsel von einem anderen Anbieter!
  • Der Wechseltermin ist abhängig von der Mindestvertragslaufzeit beim bisherigen Anbieter.
  • Ein Auftrag sollte mindestens 120 Tage vor Ablauf der Kündigungsfrist erteilt werden.
  • Wichtig: Die Konditionen des Auftrags können erst verbindlich zugesagt werden, wenn der Auftrag vom Kunden entgegen genommen werden kann (d.h. zum Zeitpunkt des Kündigungstermins).
  • Wichtiger Hinweis zur Beauftragung: Im Bemerkungsfeld des Auftragsformulars geben Sie bitte den Namen des bisherigen Anbieters an.
  • So funktioniert ab sofort die Portierung der alten Rufnummer bei Komplettwechsel:
    1) Sie geben Ihren Auftrag wie bisher bequem im Telekom Profis Portal ein
    2) Ihr Kunde erhält sein individuelles Anbieterwechselformular direkt von der Telekom.
    3) Mit Rücksendung des ausgefüllten Anbieterwechselformulars beauftragt Ihr Kunde die Telekom, seinen alten Telefonanbieter zu kündigen und seine Telefonnummer(n) zur Telekom zu portieren
    4) Bei der Portierung von Festnetz-Rufnummern aus Mobilfunkverträgen (Homezone) erfolgt die Kündigung des bestehenden Vertrages nicht automatisch durch die Telekom. Beachten Sie hierzu die Vertragsmodalitäten des jeweiligen Fremdanbieters.