Teilnahmebedingungen (AGB) zum Telekom Gutschein-Portal

Präambel

  1. Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen „Telekom-Gutscheinportal” (im Folgenden "AGB") regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der pso vertriebsprogramme GmbH, Venloer Str. 47, 50672 Köln (im Folgenden „pso” genannt) und dem Teilnehmer (im folgenden „Teilnehmer”) des Programms „Telekom Gutscheinportal“ (im Folgenden "Programm").
  2. pso betreibt das Programm als Vertriebspartner der Telekom Deutschland GmbH, Landgrabenweg 151, 53227 Bonn. Im Rahmen des Programms kann der Teilnehmer Dienste und Produkte der Telekom Deutschland GmbH (im Folgenden auch als „Telekom” bezeichnet) bestellen und hierfür die auf der Internetseite des Programms https://www.telekom-gutschein.de (nachfolgend „Programmseite“ genannt) ausgewiesenen Vorteile (nachfolgend „Prämien“ genannt) erhalten. Hierzu stellt pso dem Teilnehmer die Programmseite zur Verfügung, über die der Teilnehmer sein Wunschprodukt bei der Telekom unter Geltung der Telekom-AGB (www.telekom.de/agb) bestellen kann, während die Prämiengewährung gemäß diesen AGB über pso erfolgt.

I. Vertragsparteien

  1. Der Teilnehmer muss nicht bereits Kunde der Telekom sein. Er muss das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind Mitarbeiter der Telekom oder eines gem. §§ 15 ff. AktG mit Telekom verbundenen Unternehmens.
  2. Vertragsparteien im Rahmen des Programms „Telekom Gutscheinportal“ sind ausschließlich die pso und der Teilnehmer.
  3. Im Falle der Bestellung von Diensten oder Produkten der Telekom durch den Teilnehmer kommt der Vertrag über die diesbezügliche Leistungserbringung ausschließlich zwischen dem Teilnehmer und der Telekom zustande.

II. Zustandekommen des Vertrages zwischen der pso und dem Teilnehmer

  1. Um Teilnehmer des Programms nach Maßgabe dieser AGB zu werden, muss der Teilnehmer gegenüber pso zunächst ein verbindliches Teilnahmeangebot abgeben. Ein solches Angebot gibt der Teilnehmer ab, indem der Teilnehmer das auf der Programmseite online gestellte Bestellformular vollständig ausfüllt und online versendet sowie diese AGB akzeptiert hat.
  2. Die Nutzung des Programms ist für den Teilnehmer derzeit ohne Registrierung zum persönlichen Bereich des Programms möglich. pso behält sich die Einrichtung eines persönlichen Bereichs vor.
  3. Ein Teilnehmervertrag nach Maßgabe dieser AGB (im Folgenden "Teilnehmervertrag" genannt) zwischen dem Teilnehmer und pso kommt zustande, wenn pso den Vertragsschluss online bestätigt hat. pso behält sich vor, den Abschluss des Teilnehmervertrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
  4. Widerrufsbelehrung (für den Teilnehmervertrag zwischen dem Teilnehmer und pso):

    WICHTIGER HINWEIS: Diese Widerrufsbelehrung gilt nicht für den Vertragsabschluss über Dienste und Produkte der Telekom. Die hierfür erforderlichen Hinweise und Widerrufsbelehrungen finden Sie hier.
    1. Widerrufsrecht:

      Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

      Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

      Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (pso vertriebsprogramme GmbH, Venloer Str. 47, 50672 Köln, support[at]telekom-gutschein.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

      Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

    2. Folgen des Widerrufs

      Wenn Sie diesen Teilnehmervertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

      Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

    3. Muster-Widerrufsformular

      (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es an uns zurück.)

      • An
        pso vertriebsprogramme GmbH, Venloer Str. 47, 50672 Köln, oder support[at]telekom-gutschein[dot]de

      • Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
      • Angemeldet am (*)/Anmeldebestätigung erhalten am (*):
      • Name des/der Verbraucher(s):
      • Anschrift des/der Verbraucher(s):
      • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
      • Datum

      _________
      (*) Unzutreffendes streichen.

III. Gegenstand des Vertragsverhältnisses

  1. Dem Teilnehmer wird von der pso die Möglichkeit eingeräumt, über die Programmseite für ausgewählter Produkte und Dienstleistungen der Telekom einen Antrag auf Bestellung abzugeben. Der Antrag auf Bestellung von Diensten und/oder Produkten der Telekom wird von der pso aufgenommen und an die Telekom weitergeleitet. Die weitere Leistungserbringung erfolgt ausschließlich durch die Telekom unter Geltung der Telekom-AGB (www.telekom.de/agb).
  2. Der Teilnehmer kann zur Teilnahme ausschließlich die auf der Programmseite aufgeführten Produkte und/oder Dienstleistungen ausschließlich über die Programmseite bestellen.
  3. pso ist berechtigt, die Produkte und/oder Dienstleistungen auf der Programmseite jederzeit zu ändern, Produkte und Dienste aus der Programmseite herauszunehmen und die Programmseite um neue Produkte zu ergänzen sowie die Vertrags- und/oder Tarifbedingungen sowie die Prämien von Produkten zu ändern.
  4. Inhalt des Programms ist die Einräumung der auf der Programmseite angegebenen Prämien für den erfolgreiche Vertragsabschluss mit der Telekom zu den auf der Programmseite aufgeführten Produkte bzw. Dienste der Telekom unter den in diesen AGB genannten und den auf der Programmseite beschriebenen Bedingungen.
  5. Datenverarbeitungshinweis:

    Der Teilnehmer ist mit der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung seiner Daten im Rahmen des Programms einverstanden. Zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Zusammenarbeit zwischen der pso und der Telekom ist der Teilnehmer damit einverstanden, dass pso und die Telekom die Daten des Teilnehmers zu den von diesem getätigten Bestellungen und deren Status austauschen.

  6. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass pso ihn per E-Mail kontaktiert, wichtigen Informationen über das Programm und die Produkte an seine aktuell bei der pso angegebene E-Mail-Adresse zusendet (z.B. Statusmitteilungen). Der Teilnehmer ist für die richtige Angabe seiner Daten, welche für die Abwicklung dieses Vertrages erforderlich sind, verantwortlich. Änderungen dieser Daten sind der pso unverzüglich durch den Teilnehmer schriftlich mitzuteilen.
  7. Durch diesen Teilnehmervertrag wird der Teilnehmer nicht verpflichtet, über die Programmseite Bestellungen zu tätigen. Es steht dem Teilnehmer frei zu entscheiden, ob, zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang er Bestellungen über die Programmseite tätigt.
  8. Die Bestandteile des Vertragsverhältnisses zwischen der pso und dem Teilnehmer ergeben sich ausschließlich aus den Angaben bei Vertragsschluss, aus diesen AGB sowie aus der jeweils aktuellen Programmseite. Auf der Programmseite genannte Bedingungen haben Vorrang vor diesen AGB.
  9. pso ist bei der Darstellung der Angebote auf der Programmseite um Aktualität und Richtigkeit bemüht. Die leistungs- bzw. produktbezogenen Informationen, insbesondere zu Leistungsumfang, Preisen und Konditionen, beruhen auf den Angaben der Telekom. Die Angebote sind freibleibend und stellen lediglich eine Aufforderung an den Teilnehmer dar, seinerseits ein Angebot auf Vertragsabschluss gegenüber der Telekom abzugeben. Entscheidend sind die bei Vertragsannahme durch die Telekom mitgeteilten Informationen und Konditionen. Gegenüber pso besteht kein Anspruch, die auf der Programmseite dargestellten Vertragskonditionen mit der Telekom auch zu erhalten. pso haftet nicht für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Angebote auf der Programmseite.

IV. Datenschutz

  1. Die Information zum Datenschutz über die Datenverarbeitung nach Artikel (Art.) 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) von pso sind unter www.telekom-gutschein.de/datenschutz.html zu finden.
  2. Die allgemeinen und produktspezifischen Hinweise zum Datenschutz über die Datenverarbeitung nach Artikel (Art.) 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Telekom sind unter www.telekom.de/datenschutzhinweise zu finden.

V. Prämierungspflicht der pso

  1. Art und Höhe der Prämie
    1. Maßgeblich für Art und Höhe der Prämie ist der Vertragsabschluss zwischen dem Teilnehmer und der Telekom. Maßgebend ist zudem die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zwischen Telekom und Teilnehmer geltende Programmseite und die dort für diesen Vertragsabschluss ausgewiesene Prämie.
    2. Die eine Prämie auslösenden Vertragsabschlüsse sind in diesen AGB und auf der jeweils aktuellen Programmseite abschließend aufgeführt.
  2. Prämienanspruch
    1. Für Verträge zwischen dem Teilnehmer und der Telekom, die erfolgreich und endgültig über die Programmseite zustande gekommen sind, wird dem Teilnehmer unter den in diesen AGB und auf der Programmseite beschriebenen Bedingungen von pso eine Geldprämie und/oder Sachprämie (nachfolgend „Prämie”) gewährt.
    2. Ein erfolgreicher Vertragsabschluss liegt vor, wenn folgende allgemeinen Prämienvoraussetzungen kumulativ erfüllt sind:
      • Innerhalb des Gültigkeitszeitraums der Prämie (siehe Programmseite) kommt ein Neuvertrag (siehe unten lit. c) zwischen der Telekom und dem Teilnehmer zustande, der aus einer vom Teilnehmer ausgelösten Bestellung von Diensten und Produkten der Telekom auf der Programmseite resultiert.
      • Der Neuvertrag wird nicht aufgrund eines dem Teilnehmer gesetzlich eingeräumten Rechts widerrufen, der Vertragsschluss durch die Telekom oder den Teilnehmer wird nicht abgelehnt oder der Vertrag wird nicht innerhalb von 3 Monaten nach Vertragsschluss gekündigt bzw. aus anderen Gründen beendet/aufgelöst. Die Telekom behält sich das Recht vor, einen Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen abzulehnen;
      • Die auf der Programmseite genannten Bedingungen sind erfüllt;
      • Der Vertragsabschluss mit dem Teilnehmer ist ausschließlich über die Programmseite erfolgt. Dies ist insbesondere nicht der Fall, wenn der Teilnehmer sich auf anderem Wege direkt an die Telekom wendet und hierdurch der Vertragsabschluss zustande kommt
      • Der Teilnehmer hat den Vertragsabschluss gegenüber pso fristgerecht nachgewiesen. Dazu muss der Kunde die erste Rechnung für den über telekom-gutschein.de beantragten Vertrag binnen vier Wochen nach Rechnungsdatum unter Angabe der von pso vergebenen Auftragsnummer und unter Angabe der Auftragsnummer der Telekom an support@telekom-gutschein.de senden.
    3. Ein Neuvertrag liegt vor, wenn ein Neukunde einen Vertrag mit der Telekom abschließt oder ein Bestandskunde ein weiteres oder neues Vertragsverhältnis begründet und nachstehende besondere Prämienvoraussetzungen erfüllt sind:
      • Im Rahmen von Mobilfunkverträgen liegt ein Neuvertrag vor, wenn ein Neukunde, also ein Kunde der noch keinen Vertrag bei der Telekom über einen Mobilfunkanschluss mit Mindestvertragslaufzeit hat, oder ein Bestandskunde mit einem Vertrag mit Mindestlaufzeit einen neues - von dem ggf. bestehenden Mobilfunkvertrag unabhängiges - Vertragsverhältnis mit Mindestvertragslaufzeit begründet.
      • Wechselt der Bestandskunde im Bereich Mobilfunk von einem Prepaid Vertrag in einen Vertrag mit Mindestvertragslaufzeit, liegt kein Neuvertrag vor.
      • Im Rahmen von Festnetzverträgen liegt ein Neuvertrag vor, wenn ein Neukunde, also ein Kunde, der nicht innerhalb der letzten 12 Monate vor Vertragsabschluss bereits einen Festnetzvertrag bei der Telekom hatte, oder ein Bestandskunde ein neues - von dem ggf. bestehenden Festnetzvertrag unabhängiges - Vertragsverhältnis begründet.
      • Im Rahmen von Festnetzverträgen liegt bei Bestandskunden ein Neuvertrag nur dann vor, wenn durch den Neuvertrag die Anzahl der bisherigen Festnetzverträge überstiegen wird.
      • Im Rahmen von Festnetzverträgen liegt bei Bestandskunden ein Neuvertrag außerdem vor, wenn der Bestandskunde von einem bestehenden Tarif ohne DSL-Anschluss in einen Tarif mit DSL-Anschluss oder von einem bestehenden Tarif mit DSL-Anschluss in einen Tarif mit DSL-Anschluss und Fernsehen wechselt.
      • Kein Neuvertrag ist außerdem eine Vertragsverlängerung eines Bestandskunden im Rahmen bestehender Verträge.
    4. Hat ein Teilnehmer innerhalb der ersten 120 Tage nach Vertragsabschluss mit der Telekom seine Verbindlichkeiten gegenüber der Telekom Deutschland nicht oder nicht in voller Höhe ausgeglichen, steht pso das Recht zu, die für diesen Vertragsabschluss gezahlte Prämie zurückzufordern. Wurde die Prämie bereits ausgeschüttet, ist diese an die pso zurückzuerstatten bzw. herauszugeben.

VI. Prämienausgabe

  1. Die Prämienstatusmitteilung und die Ausschüttung bzw. der Versand der Prämien erfolgt durch pso
  2. Statusmitteilung, Stornierung, Verjährung
    1. Der Teilnehmer kann jederzeit den detaillierten Status der Prämienauszahlung abfragen. Maßgeblich für den Status ist ausschließlich diese Auskunft. Zusätzlich kann der Teilnehmer von pso über den Status per E-Mail oder in der sonst von der pso gewählten Weise regelmäßig informiert werden. Irrtümer und technische Fehler bleiben vorbehalten.
    2. Ausgegebene Prämien können storniert werden, wenn der Teilnehmer gegen diese AGB - insbesondere die geregelten Pflichten und Obliegenheiten - verstoßen hat, die Voraussetzungen für die Prämie nach diesen AGB entfallen sind, eine Fehlbuchung erfolgte oder ein Missbrauch seitens des Teilnehmers vorliegt. Ein Missbrauch liegt insbesondere dann vor, wenn der Teilnehmer unter Verschleierung seiner tatsächlichen Identität versucht, in den Genuss der Prämien zu gelangen, obwohl ihm diese unter Preisgabe seiner tatsächlichen Identität, beispielsweise aufgrund der Teilnahme- und/oder Prämienvoraussetzungen, nicht gewährt werden würden. Wurde die Prämie bereits gewährt und/oder ausgeschüttet, ist diese an pso zurückzuerstatten bzw. herauszugeben.
    3. Mit der Mitteilung über die Bereitstellung der Prämie erwirbt der Teilnehmer gegen pso einen Anspruch auf Ausschüttung (siehe Ziffer VI.) der Prämie. Der Anspruch auf Ausschüttung unterliegt der gesetzlichen Regelverjährung von 3 Jahren.
  3. Ausschüttung der Prämien

    Die Ausschüttung der Prämien wird durch die Bestellung über die Programmseite bei pso beauftragt und kann ausschließlich durch Gewährung der Sachprämie oder Auszahlung in Bargeld durch Überweisung auf ein vom Teilnehmer auf der Programmseite anzugebendes Bankkonto im Inland erfolgen. Das Angebot von Sachprämien ist freibleibend und gilt, solange der Vorrat reicht.

VII. Haftung und Freistellung

  1. Teilnehmer

    Der Teilnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sollte pso von der Telekom oder von Dritten in Anspruch genommen werden, die Ansprüche geltend machen, die auf angeblichen Handlungen oder Unterlassungen des Teilnehmers beruhen, die eine Verletzung der Bestimmungen dieser AGB oder sonstige gesetzliche Vorschriften darstellen würden, wird der Teilnehmer pso von diesen Ansprüchen freistellen, der pso bei der Rechtsverteidigung (zu der die pso berechtigt, aber nicht verpflichtet ist) die notwendige Unterstützung bieten und die notwendigen Kosten der externen Rechtsverteidigung für pso übernehmen.

    Voraussetzung hierfür ist, dass die pso den Teilnehmer über geltend gemachte Ansprüche umgehend informiert, keine Zugeständnisse oder Anerkenntnisse oder diesen gleichkommende Erklärungen abgibt und es dem Teilnehmer ermöglicht, auf seine Kosten alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen über die Ansprüche zu führen. Die Verpflichtung zur Freistellung ist in dem Umfang ausgeschlossen, in dem pso selbst ein Mitverschulden trifft.

  2. pso
    1. Gerät pso durch leichte Fahrlässigkeit mit der Leistung in Verzug, ist die Leistung unmöglich geworden oder hat die pso eine nichtwesentliche Vertragspflicht durch leichte Fahrlässigkeit verletzt, haftet pso für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden in Höhe des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens.
    2. Vorstehende Haftungsbegrenzung für die pso gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten) sowie bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit.

VIII. Kündigung

  1. Dieser Teilnehmervertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
  2. Der Teilnehmer hat das Recht, den Teilnehmervertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. pso hat das Recht, den teilnehmervertrag unter Einhaltung einer Frist von einer Woche zu kündigen. Eine Kündigung hat in Textform (z.B.: E-Mail) zu erfolgen.
  3. pso behält sich das Recht vor, das Programm unter Einhaltung einer angemessenen Frist oder, sofern ein wichtiger Grund vorliegt, auch ohne eine solche Frist, einzustellen. Die zum Zeitpunkt der Einstellung durch pso bereits entstandenen Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
  4. Den Parteien bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund vorbehalten.
  5. Zusätzlich zu einer Kündigung kann pso nach billigem Ermessen den Teilnehmer vom Programm oder ähnlichen Programmen ausdrücklich ausschließen.
  6. Eine fristlose außerordentliche Kündigung des Teilnehmers durch pso ist insbesondere im Falle eines Missbrauchs durch den Teilnehmer zulässig. Ein Missbrauch liegt insbesondere dann vor, wenn der Teilnehmer unter Verschleierung seiner tatsächlichen Identität versucht, in den Genuss der Prämien zu gelangen, obwohl ihm diese unter Preisgabe seiner tatsächlichen Identität, beispielsweise aufgrund der Teilnahme- und/oder Vergütungsvoraussetzungen, nicht gewährt werden würde. Ein solcher Fall liegt auch vor, wenn der Teilnehmer bereits ausgeschlossen wurde und sich unter Angabe abweichender Teilnehmerdaten zur Umgehung des Ausschlusses erneut anmeldet, obwohl dem Grunde nach Teilnehmeridentität besteht.

    Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass bei begründetem Missbrauchsverdacht zur Aufklärung der Angelegenheit sämtliche seiner Daten an die Telekom weitergegeben werden dürfen.

    Stellt sich der Verdacht als begründet heraus, behält sich pso eine strafrechtliche Verfolgung der Angelegenheit vor. Die pso ist bei bestätigtem Missbrauch berechtigt, die entstehenden Kosten mit dem Prämienguthaben des Teilnehmers zu verrechnen. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch von pso gegen den Teilnehmer bleibt unberührt.

  7. Eine Übertragung der aus dem Vertragsverhältnis zwischen pso und dem Teilnehmer resultierenden Rechte und Pflichten an Dritte ist ohne Zustimmung des Teilnehmers zulässig. Macht die pso von dieser Übertragungsmöglichkeit Gebrauch, kann der Teilnehmer das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen. Etwaige im Zeitpunkt der außerordentlichen Kündigung entstandene Prämienansprüche werden erfüllt.

IX. Änderungsvorbehalte

  1. pso ist berechtigt, diese AGB mit einer Frist von sechs Wochen im Voraus zu ändern. Die jeweilige Änderung wird pso dem Teilnehmer per E-Mail oder schriftlich bekannt geben. Gleichzeitig wird der Teilnehmer ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die jeweilige Änderung Gegenstand des zwischen den Vertragsparteien bestehenden Vertrages wird, wenn der Teilnehmer dieser Änderung nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen ab Bekanntgabe der Änderung per E-Mail oder schriftlich widerspricht. Widerspricht der Teilnehmer, hat jede Partei das Recht, den Vertrag mit der für die ordentliche Kündigung geltenden Frist per E-Mail oder schriftlich zu kündigen.
  2. Sofern sich die AGB-Änderung gem. vorstehender Ziff. 1 auf die versprochenen Leistungen des Vertragsverhältnisses bezieht, ist eine Änderung der AGB zulässig, wenn die Vereinbarung der Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von pso für den Teilnehmer zumutbar ist. Gleiches gilt, sofern sich pso in diesen AGB die jederzeitige einseitige Änderung einer Leistung vorbehält.

X. Sonstige Bestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Vorschriften des internationalen Privatrechts im EGBGB und des UN-Kaufrechts.

pso vertriebsprogramme GmbH

Stand: 22.05.2018

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