Teilnahmebedingungen zur Aktion 'Winter Challenge 2018' bei Telekom Profis

Im Rahmen der Telekom Profis Winter Challenge können teilnehmende Telekom Profis Partner unter den folgenden Bedingungen folgende Extraprämien erhalten.


Prämien, Spielregeln und Ablauf


Top-Partner Event: Exklusives Winterwochenende vom 25. - 27.01.2019


Die fünf Telekom Profis Partner, die im Aktionszeitraum die meisten aktionsrelevanten Aufträge erfolgreich vermitteln, werden von uns zum exklusiven Winterwochenende eingeladen. Bei Gleichstand entscheidet das Los. Das exklusive Winterwochenende findet vom 25. - 27.01.2019 statt. Nähere Infos zum Event finden Sie unter www.telekom-profis.de/kampagnen/winter-challenge-2018.



Event: Teilnahmeberechtigung und Anerkennung der Teilnahmebedingungen. Teilnahmeberechtigt sind Telekom Profis, die sich zur Teilnahme an der Aktion anmelden. Die Anmeldung kann auf der Startseite im eingeloggten Bereich sowie auf der Aktionsseite erfolgen und ist zwingend erforderlich. Teilnahme- und prämienberechtigt sind ausschließlich Telekom Profis, die vorwiegend in ihrem persönlichen Umfeld vermitteln (ausgeschlossen sind z.B. reine Newsletter-Vermarkter, etc.). Mit der Anmeldung zur Aktion bestätigt der Teilnehmer, dass die hier angegebenen Teilnahmebedingungen akzeptiert werden.


Aktion Extra-Provisionen im Wert von über 20.000 Euro


Unter allen aktionsrelevanten Aufträgen werden zudem folgende Extra-Provisionen im Gesamtwert von 20.000€ verlost: 5 Euro, 10 Euro, 15 Euro, 20 Euro, 25 Euro, 50 Euro und 100 Euro für den aktuellen Auftrag sowie 5 Euro, 10 Euro, 20 Euro für den nächsten aktionsrelevanten Auftrag. Nur solange der Vorrat reicht. Die Extra-Provision für den nächsten Auftrag gilt automatisch für den nächsten aktionsrelevanten Auftrag, der bis zum 31.01.2019 erfolgreich vermittelt wird. Für jeden im Aktionszeitraum (01.11.2018 bis 31.12.2018) erfolgreich vermittelten aktionsrelevanten Auftrag, erhalten Sie zusammen mit der Auftrags-Nr. einen einzigartigen, nur einmalig verwendbaren Aktionscode per E-Mail. Direkt nachdem Sie den Aktionscode erhalten haben, können Sie im Telekom Profis Portal einlösen und prüfen, ob und welche unserer Extra-Provisionen Sie damit erhalten.. Welche Extra-Provision auf Sie zutrifft, wird nach dem Zufallsprinzip automatisch ermittelt. Extra-Provisionen gelten ausschließlich für eingelöste Aktionscodes und erfolgreich vermittelte aktionsrelevante Aufträge. Die Extra-Provisionen werden 8 bis 10 Wochen nach Ende des Aktionszeitraums auf Ihr Telekom Profis Konto gutgeschrieben. Ansprüche aus nicht eingelösten Aktionscodes verfallen mit Ablauf des 31.01.2019.




Extra-Provision: Teilnahmeberechtigung und Anerkennung der Teilnahmebedingungen. Mit Eingabe des Aktionscodes im Telekom Profis Portal stimmen Sie den Teilnahmebedingungen zu.


Aktionsrelevante Aufträge


Als aktionsrelevant gelten alle erfolgreichen Auftragsvermittlungen der folgenden Geschäftsfälle im Aktionszeitraum: Telekom Mobilfunk-Neukunden, Zweitkarten-Neukunden (z.B. Family Card), Breitband-Neukunden (Internet und Fernsehen), MagentaTV-Neukunden, congstar Mobilfunk-Neukunden. Ausgenommen sind Mobilfunk Prepaid-Tarife, Zweitkarten bei gleichzeitiger Zubuchung zu einem Hauptvertrag, Tarifoptionen (z.B. MagentaTV Zubuchoptionen wie Big TV, Sky, MultiSim usw.), congstar Tarife mit einer Basis-Provision von weniger als 10 Euro sowie "congstar Basic." Der Aktionszeitraum gilt vom 01.11.2018 bis 31.12.2018. Eine erfolgreiche Auftragsvermittlung liegt vor, wenn der innerhalb dieses Zeitraums vermittelte Vertrag zwischen dem Kunden und der Telekom zustande kommt und vergütungsfähig im Sinne der Telekom-Profis AGB ist (also z.B. nicht wieder storniert wird durch gesetzlichen Widerruf oder sonstige in den AGB Telekom Profis festgelegten Szenarien). Die Telekom-Profis AGB sind hier abrufbar und gelten ergänzend auch für die Teilnahmebedingungen Telekom Profis Winter Challenge 2018.


Ablauf und zusätzliche Bedingungen des Top-Partner Events: Exklusives Winterwochenende im 1. Quartal 2019


Die prämienberechtigten Teilnehmer am Top-Partner Event der Telekom Profis Winter Challenge werden nach Ablauf des Aktionszeitraums umgehend kontaktiert und über die Prämien und die weiteren Bedingungen informiert. Der Prämienanspruch entsteht erst dann, wenn der prämienberechtigte Teilnehmer diese innerhalb von 2 Tagen nach dem Angebot der Prämie durch pso annimmt.


Die Prämien können vom prämienberechtigten Teilnehmer weder umgetauscht noch verkauft werden. Die Prämien sind nicht übertragbar und können nicht in bar ausgezahlt werden. Mit Bestätigung der Reise und der schriftlichen Zustimmung zu diesen Teilnahmebedingungen unterliegt der Prämienberechtigte zusätzlich den Reisebedingungen des Veranstalters. Soweit nichts anderes angegeben wird, sind im Übrigen sämtliche privaten Kosten, die während der Reise entstehen und nicht zum gemeinsamen Programm gehören, durch den eingeladenen Teilnehmer selbst zu tragen. Die steuerliche Erfassung eines mit dieser Einladung verbundenen etwaigen geldwerten Vorteils übernimmt die einladende Konzerngesellschaft der Deutschen Telekom gemäß §37b EStG (abgeltende Besteuerung durch die Deutsche Telekom). Der Eingeladene hat daher insoweit keine steuerlichen Pflichten zu erfüllen.


Anerkennung der Datenschutzbestimmungen


Mit der Teilnahme stimmt der Telekom Profi der Veröffentlichung seines Benutzernamens, seines Wohnorts, seines Vornamens, des ersten Buchstaben seines Nachnamens und der Anzahl der aktionsrelevante Aufträge sowie der Verwendung und Veröffentlichung der im Rahmen des Top-Partner Events entstandenen Ton- und Bildmaterialien in Telekom und Telekom Profis Kanälen zu (ohne Anspruch auf Vergütung).Im Falle einer Prämienberechtigung stimmt der Teilnehmer zu, dass die notwendigen Daten zur Inanspruchnahme der Prämie an beteiligte Dritte weitergegeben werden, dies umfasst insbesondere die jeweiligen zur Abwicklung der Reise und der Aktivitäten eingesetzten Unternehmen sowie das Hotel zur Reservierung der Zimmer.


Es gelten ergänzend die allgemeinen Datenschutzbestimmungen


Haftungsausschluss


Eine Haftung für Fehlaussagen oder technisch bedingte Fehler im Zusammenhang mit der Prämienentscheidung ist ausgeschlossen. Für etwaige Schäden kann pso nur haftbar gemacht werden, wenn diese aufgrund eines Verschuldens von pso erfolgen. pso haftet insoweit nur für Vorsatz oder grob fahrlässiges eigenes Verhalten oder vorsätzlich oder grob fahrlässiges Verhalten ihrer Erfüllungsgehilfen sowie vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzte Kardinalsp?ichten. Diese Beschränkung gilt nicht für Schäden bei der Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit. Kardinalpflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Winter Challenge 2018 und die Erreichung des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung ein Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Eine Haftung für die rechtzeitige Zustellung der Tickets ist ausgeschlossen. pso haftet nicht für einen verloren gegangenen, beschädigten oder verspätet zugegangene Prämie, insbesondere sind Gewährleistungsansprüche bei Sach- und/oder Rechtsmängel ausgeschlossen. Die Reisenden haben für die rechtzeitige Ankunft am Treffpunkt selbst Sorge zu tragen. pso übernimmt keine Gewähr für eventuell anfallende Kosten oder Zusatzaufwendungen, die durch die Reisenden verschuldet sind. pso haftet nicht für die Folgen einer berechtigten Änderung des Reiseangebots oder der begründeten Absage der Reise.


Sonstiges


Wir können zu jedem Zeitpunkt die Teilnahmebedingungen oder die Prämien ändern. Liegt ein wichtiger Grund vor, haben wir das Recht, die Rallye und/oder die Verlosung ohne Vorankündigung zu beenden oder zu unterbrechen. Ein Abbruch aus wichtigem Grund kann insbesondere dann erfolgen, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann. Wir können einzelne Personen von der Teilnahme ausschließen, sofern berechtigte Gründe, wie z.B. ein Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, (versuchte) Manipulation etc., vorliegen und behalten uns vor, rechtliche Schritte einzuleiten. Wenn die Voraussetzungen für einen Ausschluss vorliegen, können Prämien auch nachträglich aberkannt oder zurückgefordert werden. Aus dem Ausschluss bei Vorliegen berechtigter Gründe entstehen keinerlei Ansprüche der Teilnehmer gegenüber uns. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Geltung der übrigen Teilnahmebedingungen davon unberührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt eine im Einzelfall angemessene Regelung, die dem Zweck der ungültigen Bestimmungen am ehesten entspricht. Gerichtsstand ist Köln. Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Wird die Reise vom Teilnehmer nicht zu dem vorgegebenen Termin und dem angegebenen Zeitpunkt durchgeführt, besteht kein Anspruch mehr auf die Prämie. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gelten im Übrigen die AGB Telekom Profis.