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14.12.2023

MagentaTV 9 Monate für 0 €


Tschüss Nebenkostenprivileg - Hallo MagentaTV



Das Nebenkostenprivileg wird abgeschafft. Das bedeutet, dass Vermieter spätestens ab 01.07.2024 die Kosten für den Kabel-TV-Anschluss im Mietshaus nicht mehr auf alle Mieter umlegen dürfen. Mieter, die jetzt schon umsteigen, können sich alle Vorteile von MagentaTV und Magenta Zuhause zum Aktionspreis sichern.

Nur bis 31.01.2024 erhalten ausgewählte Breitband-Neukunden MagentaTV für 0 € oder MagentaZuhause mit MagentaTV für 19,95 € in den ersten 9 Monaten. 7cwCwF Das Angebot gilt für alle MagentaTV Tarife z. B. MagentaTV MegaStream, MagentaTV Entertain oder MagentaTV Smart Netflix.

Für Sie als Telekom-Profi ist das eine super Vermittlungschance. MagentaZuhause und MagentaTV Tarife können bereits bis zu 6 Monate vor Aktivierung abgeschlossen werden. Sie können also schon jetzt neue Tarife der Telekom vermitteln, die pünktlich zur Abschaltung der alten Anschlüsse aktiviert werden und hohe Provision erhalten.

Ein Vermittlungsbeispiel: Magenta Zuhause M mit MagentaTV Mega Stream erfolgreich vermitteln und Sie erhalten folgende Provision: 121 € Basis-Provision oder 172 € Top-Provision (Stand 12/2023). Der Breitband-Neukunde freut sich über 9 Monate bestes Entertainment für nur 19,95 €. 7cwCwF

Alle Informationen und wichtige FAQs für Ihre Vermittlung zum Thema - Wegfall Nebenkostenprivileg für Mieter - erhalten Sie hier bei Telekom Profis



Wichtige Informationen zur Buchung und Abrechnung


  • Bei der Buchung im Telekom Profis Shop wird der Aktionspreis für 6 Monate angezeigt. Die Berechtigung für den verlängerten Aktionspreis wird nach der Buchung in der Auftragsbearbeitung geprüft.
  • Ist die Berechtigung vorhanden, wird der Vorteil über 9 Monate gebucht zum gleichen Aktionspreis wie für 6 Monate.
  • Der tatsächliche Preis wird in der Auftragsbestätigung der Telekom angezeigt


Das Wichtigste zur Abschaffung des Nebenkostenprivilegs auf einen Blick


Änderungen bei der Umlage der Kabel-TV Gebühren
Bisher konnten die Kosten für den Kabel-TV-Anschluss über die Nebenkostenabrechnung auf alle Mieter umgelegt werden, auch wenn diese den Anschluss nicht nutzen. Doch durch eine Gesetzesänderung können ab spätestens 01. Juli 2024 Mieter ihre Fernsehempfangsart frei wählen.

Keine Notwendigkeit einer Kündigung
Mieter können sich bei ihrem Vermieter informieren, ab wann bei ihnen der Kabelanschluss nicht mehr verfügbar ist. Sie müssen diesen Anschluss nicht gesondert kündigen.

Für wen gilt die Änderung?
Alle Mieter, die in ihrer jährlichen Nebenkostenabrechnung einen Betrag für den Kabel-TV-Anschluss ausgewiesen bekommen, sind von dieser Änderung betroffen.


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